Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

MM-Opelparts

Pioniersweg 19

8251 KS Dronten

Nachfolgend bezeichnet als: Benutzer

Artikel 1 Anwendbarkeit

  • Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle von MM-Opelparts (nachfolgend bezeichnet als: Benutzer) mit Dritten (nachfolgend bezeichnet als: Käufer) abzuschließenden Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen (beide Leistungen nachfolgend bezeichnet als: Lieferung) sowie die betreffenden Angebote und Auftragsbestätigungen. Diese Bedingungen gelten auch für eventuelle Folge- oder Sonderverträge zwischen MM-Opelparts und dem Käufer.
  • Abweichungen von diesen allgemeinen Bedingungen und den Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich von MM-Opelparts akzeptiert wurden.

Artikel 2 Allgemein

  • Preislisten, Kataloge, Broschüren und sonstiges Informationsmaterial von MM-Opelparts sind nicht bindend und die darin enthaltenen Angaben (zum Beispiel Preise, Lieferzeiten, Abmessungen, Gewichte und Farben) können stets geändert werden.
  • Wenn nicht anders vereinbart, sind Aufträge für MM-Opelparts erst nach schriftlicher Bestätigung durch MM-Opelparts bindend. Angebote von MM-Opelparts dienen ausschließlich der Information.
  • Der MwSt.-Identifikationsnummer ist auf der Rechnung von ihren gekaufte Wahren.

Artikel 3 Angebote und Offerte

3.1 Alle Angebote sind unverbindlich, außer wenn es einen Frist gibt für die Akzeptierung des Angebots.

3.2 Der durch den Benutzer gemachte Angebote sind unverbindlich: sie gelten 30 Tage, außer wenn es anders angegeben ist. Benutzer ist nur an den Angebote gebunden, wenn die Käufer dies schriftlich und innerhalb von 30 Tage angegeben hat.

3.4 Die Preise in der genannte Angebote und Offerte sind ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Angabe sowie Versandkosten und mögliche Verpackungs- und Verwaltungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders ist angegeben.

3.5 Wenn die Annahme ( von hier oben genannte Punkte) vom Angebot abweicht, dann ist der Benutzer nicht gebunden. Der Vertrag ist dann nicht in Übereinstimmung mit dem abweichenden Annahme. Außer wenn der Benutzer es anders angegeben hat.

3.6 Ein zusammen gestellter Rechnung verpflichtet der Benutzer nicht zu Lieferung von ein Teil der Angebote oder von Sachen die in der Offerte inbegriffen sind gegen ein übereinstimmender Teil  des gegeben Preises.

3.7 Angebote oder Offerte gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.

3.8 Abmachungen oder Vereinbarungen mit untergeordnetes Personal des Benutzers binden den Benutzer nicht, wenn sie nicht Schriftlich bestätigt sind. Mit untergeordnetes Personal werden alle Arbeiter gemeint die keinen Vollmacht haben.

Artikel 4 Übereinstimmung

4.1 Die Übereinstimmung von der Kauf und Verkauf von Waren, wird erst dann bindend wenn der Benutzer seine Schriftliche Bestätigung gegeben hat.

4.2 Jede mit den Käufer angegangene Übereinstimmung enthält die auflösenden Bedingung, dass es eine ausreichende Kreditwürdigkeit des Kunden unter Beweis stellen wird, solches alleine zu Bewerten.

4.3 Informationen die sich beziehen auf das Angebot wie zum Beispiel: Eigenschaften, Masse, Farbe sowie Informationen in der Druckwerken, Bilder usw. die durch den Benutzer bei sein Angebot benötigt sind nicht bindend und werden in vertrauen abgegeben.

Artikel 5 Anwendung vom Vertrag

5.1 Der Benutzer muss in Übereinstimmung mit dem Vertrag, nach bestem Wissen und guter Verarbeitung die Arbeit erledigen. Al dies auf Grundlage des bekannten Wissenschaft zu diesem Zeitpunkt.

5.2 Wenn und soweit die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages dies erfordert, hat der Benutzer das Recht um bestimmte Tätigkeiten mit Hilfe von dritten durchzuführen.

5.3 Der Käufer muss dafür sorgen das, alle Informationen die der Benutzer benötigt, rechtzeitig geliefert werden. Wenn die benötigte Informationen nicht rechtzeitig geliefert sind, hat der Benutzer das Recht um den Vereinbarung zu kürzen oder zusätzliche Kosten zu rechnen, die wegen der Verzögerung gemacht würden.

5.4 Der Benutzer ist nicht haftbar für Schaden, was für Schaden auch immer, wenn der Benutzer falsche  oder unvollständige Daten angenommen hat, die durch den Käufer zur Verfügung gestellt wurden. Außer wenn diese unvollständige Daten bekannt waren bei der Benutzer und man dies beweisen kann.

5.5 Wenn vereinbart ist, dass der Vertrag in Stufen ausgeführt werden darf, kann der Benutzer solange warten mit der Ausführung von der nächsten Stufe, bis der Käufer die Resultate von der vergangene Stufe schriftlich bestätigt hat.

5.6 Der Käufer entschädigt der Benutzer vor mögliche Ansprüchen, die mit der Ausführung des Vertrages in Verbindung leiden und die auf den Käufer zurück zu führen ist.

Artikel 6 Lieferung

6.1 Falls eine Vorauszahlung fällig ist, beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang der vollständigen Bezahlung. Durch einfache Überschreitung einer Lieferfrist befindet sich der Benutzer noch nicht in Verzug. Dies ist erst der Fall, wenn der Benutzer auch eine vom Käufer schriftlich festgesetzte, angemessene Frist für die Lieferung ungenutzt verstreichen lässt.

6.2 Der Käufer darf einen Vertrag wegen Fristüberschreitung seitens Benutzer nur auflösen, falls der Vertrag noch nicht erfüllt wurde und die Aufrechterhaltung dieses Teils des Vertrags angemessener Weise nicht vom Käufer verlangt werden kann.

6.3 Der Benutzer ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer hat eine Abnahmepflicht

6.4 Die Sendungen erfolgen aus den Lagern vom Benutzer auf Risiko und Gefahr des Käufers, auch wenn eine Franko Lieferung zugesagt wurde.

6.5 Für alle Pakete in Ländern außerhalb der EU sind die Versandkosten “ab .... €”. Diese Kosten gelten nur für kleine Pakete (bis zu 1 Meter). Für größere Pakete können die Versandkosten angefragt werden. Wenn Sie auf einer Insel wohnhaft sind werden hierfür wahrscheinlich auch Mehrkosten berechnet.

Artikel 7 Muster und Model

7.1 Muster können anders sein als das Original Produkt, außer wenn dies anders ist angegeben.

7.2  Bei Übereinstimmungen von ein unbewegliche Angelegenheit ist ein Hinweis auf den Oberflächenbereich oder andere Messungen und Indikationen nur auf Bezug genommen, ohne das es notwendig ist.

Artikel 8 Prüfung und Mangel

8.1 Der Käufer ist verpflichtet, eine (Teil-)Lieferung vom Benutzer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Lieferung sorgfältig und fachkundig auf Vollständigkeit und Tauglichkeit zu prüfen. Entdeckt der Käufer Mängel, hat er es der Benutzer innerhalb von 7 Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Nichteinhaltung der Prüf- und Mitteilungspflicht führt dazu, dass alle Ansprüche in Zusammenhang mit Mängeln, die der Käufer hätte feststellen können, erlöschen.

8.2 Mängel, die nach den Bestimmungen in Artikel 8.1 rechtzeitig und korrekt gemeldet wurden, sowie Mängel, für die der Käufer eindeutig nachweist, dass er sie trotz sorgfältiger und fachkundiger Prüfung nicht innerhalb der in Artikel 8.1 genannten Prüffrist hätte feststellen können und die er der Benutzer innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Lieferung und innerhalb von 10 Kalendertagen nach Feststellung schriftlich mitteilt, werden vom Benutzer auf Verlangen kostenlos durch Ergänzung bzw. Austausch beseitigt. Der Benutzer ist jedoch erst zur kostenlosen Beseitigung eines Mangels verpflichtet, nachdem der Käufer eindeutig nachgewiesen hat, dass der Mangel die direkte Folge eines Umstands ist, der Benutzer anzulasten ist. Der Benutzer ist berechtigt, eine eigene Prüfung der Art und Ursache des angeblichen Mangels durchzuführen. Der Käufer ist verpflichtet, dabei alle gewünschte Unterstützung zu leisten.

8.3 Der Käufer kann der Benutzer gegenüber in keinem Fall Ansprüche geltend machen, falls ein angeblicher Mangel vollständig oder teilweise die Folge ist: der Nichtbefolgung der Bedienungs- und/oder Wartungsvorschriften, des normalen Verschleißes oder einer anderen als der vorgesehenen normalen Benutzung, einer nicht korrekten Montage, Installation oder Reparatur durch andere als der Benutzer, der Anwendung einer behördlichen Vorschrift in Sachen Art oder Qualität der verwendeten Materialien, von Waren, die vom Käufer geliefert wurden, oder von Waren oder Arbeitsmethoden, die auf Anweisung des Käufers angewandt wurden, oder von durch der Benutzer bei Dritten bezogenen Waren, sofern dieser Dritte hierfür nicht haftbar ist.

8.4 Der Käufer kann einen Vertrag wegen der Benutzer anzulastender Mängel der Lieferung nur auflösen, falls die Lieferung Mängel aufweist und es der Benutzer auch nach schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer alle Umstände berücksichtigenden, angemessenen Frist gelingt, die Mängel auf akzeptable Weise zu beseitigen.

Artikel 9 Transportrisiko

9.1 Bei der Ankunft von der Produkte muss der Kunde selbst kontrollieren ob die Produckte schaden haben. Wenn Schaden entstanden sind, muss der Käufer alle Maßnahmen treffen, damit er ein Entschädigung bekommt

9.2 Die Sendungen erfolgen aus den Lagern von der Benutzer auf Risiko und Gefahr des Käufers (wie zum Beispiel: Transport, Feuer und Wasserschaden, aber auch Diebstahl oder Hehlerei) , auch wenn eine Franko Lieferung zugesagt wurde.

Artikel 10 Entschädigungen, Preise und Kosten

10.1 Wenn der Benutzer und der Käufer übereingekommen sind mit ein fester Verkaufspreise, darf der Benutzer die Preis trotzdem noch erhöhen.

10.2 Der Benutzer darf Preiserhöhungen berechnen, wenn es im Moment von der Anbietung auf der Übereinstimmung spezielle Preise Änderungen gegeben haben in zum Beispiel: Wechselkurse,  Lohnen, Rohstoffe oder in Halbfertigverpackungsmaterial.

10.3 Die durch den Benutzer verwendete Preisangaben sind exklusiv MwSt. und eventuelle andere Steurern oder andere Auftragskosten wie zum Beispiel Versandkosten oder  Administrationskosten, außer wenn es anders angegeben ist.

10.4 Alle Übereinstimmungen sind immer auf der Grundlage der Preise die, währende dem Abgeschlossenen Zeitpunkt galten.

10.5 Preiselisten und Werbematerialen sind Änderungen vorbehalten und binden den Benutzer nicht.

10.6 Wenn Preisschwankungen mehr als 2% beträgt von der Übereingestimmte Rechnung, haben beide Parteien das recht um ein kompletter Abrechnung zu verlangen.

Artikel 11 Änderungen im Vertag

11.1 Wenn es sich herausstellt, dass Änderungen im Vertrag nötig sein um die Ausführung korrekt machen zu können, dann müssen beide Parteien rechtzeitig und miteinander diskutieren um die Änderungen durchzuführen.

11.2 Wenn beide Parteien einverstanden sind mit den durchgeführte Änderungen, ist es möglich das die Arbeit beeinflusst wird. Benutzer wird dies so schnell wie möglich melden an der Käufer.

11.3 Wenn die Änderungen einen finanzielle Einfluss haben auf der Vertag und oder wenn die Qualität vom Produkt verschlechtert, dann muss der Benutzer dies so schnell wie möglich melden an der Käufer.

11.4 Wenn eine Feste Rate vereinbart wurde, wird der Benutzer zeigen inwieweit die Änderung der Vereinbarung zu einer Erhöhung führt.

11.5 Der Käufer ist berechtigt, den Vertrag bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Lieferdatum zu annullieren, ist jedoch in diesem Fall verpflichtet, der Benutzer die ihr entstandenen Kosten, erhöht um 15 % des vereinbarten Nettopreises, zu vergüten.

11.6 Vermeiden Sie Fehlbestellungen! Bitte geben Sie bei der Bestellung und/oder E-Mail im Voraus die Fahrgestellnummer an. Sie haben das Recht, Ihre Bestellung bis 14 Tage nach Erhalt zu stornieren. Nach der Stornierung haben Sie weitere 7 Tage Zeit, um die Bestellung zurückzusenden. Sie erhalten dann die Zahlung der Bestellung gutgeschrieben, jedoch exklusive Versandkosten und abzüglich 15 % Verwaltungs-/Bearbeitungskosten. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wird das Produkt im Originalzustand (soweit dies vernünftigerweise möglich ist) und vollständig geliefert. Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, müssen Sie uns zuerst kontaktieren über: info@mm-opelparts.de. Wir erstatten dann den fälligen Gutschriftbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Rücksendung, nur wenn das Produkt in einwandfreiem Zustand zurückgegeben wurde.
*HINWEIS: Die Rücksendung elektrischer und mechanischer technischer Teile sowie speziell bestellter Teile ist NICHT möglich!

Artikel 12 Bezahlung

12.1 Wenn nicht anders vereinbart, hat die Bezahlung entweder netto bar bei Lieferung oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von MM-Opelparts angegebenes Bank-/Girokonto zu erfolgen. Der Käufer ist jedoch auf Aufforderung von MM-Opelparts zur Zahlung vor oder bei Lieferung oder zur Leistung einer hinreichenden Sicherheit für die Bezahlung verpflichtet. MM-Opelparts darf die Durchführung des Vertrags/der Verträge bis zum vollständigen Eingang der Bezahlung oder der Sicherheit aussetzen.

12.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Bezahlung ohne vorherige Zustimmung von MM-Opelparts vollständig oder teilweise aufgrund der Tatsache auszusetzen, dass MM-Opelparts eine Verpflichtung aufgrund des Vertrags noch nicht oder nicht vollständig erfüllt hat.

12.3 Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung befindet sich der Käufer, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, in Verzug und hat er über den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder einen Teil davon zu bezahlen. Alle Kosten sowohl außergerichtlicher als auch gerichtlicher Art (einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand), die für MM-Opelparts mit der Wahrung ihrer Rechte dem Käufer gegenüber verbunden sind, entfallen auf den Käufer. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15 % des fälligen Betrags, mit einem Mindestbetrag von € 125,-.

Artikel 13 Übergang von Eigentum und Risiko

13.1 Das Eigentum an den dem Käufer verkauften Waren geht erst auf den Käufer über, nachdem der Käufer alle Forderungen von MM-Opelparts in Zusammenhang mit Lieferungen an den Käufer vollständig erfüllt hat. Über Waren, deren Eigentümer noch Benutzers ist, darf der Käufer nur im Rahmen der normalen Ausübung des Betriebs oder Berufs des Käufers verfügen. Darunter fällt nicht die Nutzung von Waren zur Leistung von Sicherheiten.

13.2 Das Risiko eines Schadens oder Verlustes der verkauften Waren geht zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren das Lager vom Benutzer verlassen, auf den Käufer über, der diese Risiken weiterhin trägt. Der Käufer trägt das Transportrisiko auch, falls der Versand von der Benutzer übernommen wird. Der Käufer ist verpflichtet, für die Versicherung des Transports und des Installationsrisikos zu sorgen.

Artikel 14 die Garantie

14.1 Der Benutzer garantiert, dass die gelieferte Ware den üblichen Anforderungen und Standards erfüllen und das die frei von irgendwelche Mangeln sind.

14.2 Die unter Nummer eins genannte Garantie gelltet auch wenn die Sachen die bestimmt sind fürs Ausland und wenn der Käufer dies schriftlich und rechtzeitig gemeldet hat.

14.3 Die unter Nummer eins genannte Garantie geltet in eine Periode von 3 Monate nach Lieferung.

14.4 Wenn die Lieferbare Sachen nicht übereinstimmen mit diese Garantie, darf der Benutzer die Sache,  innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt oder, wenn Rückkehr vernünftigerweise nicht möglich ist, mit eine schriftliche Mitteilung des Mangels vom Käufer, nach seiner Wahl ersetzen. Wenn das Produkt ersetzt wird, muss der Käufer das alte Produkt zurück geben an der Benutzer.

14.5 Dies geltet nicht, wenn es entstanden ist als Folge von unbefugtheit oder wenn andere Parteien oder Käufer Änderungen gemacht haben ohne die schriftliche Erlaubnis des Benutzers zu haben.

14.6 Wenn die durch der Benutzer zur Verfügung gestellte Garantie durch eine dritte Partie erstellt wurde, dann ist die Garantie begrenzt indem er für die Sache benutzt wird.

Artikel 15  Die Inkassospesen

15.1 Kommt der Käufer eine oder mehrere von seine Verpflichtungen nicht nach, dann sind alle extra kosten für den Käufer. Wenn der Käufer nicht rechtzeitig die Gebühren zahlt, kriegt er/sie eine direkte Busse von 15% über den verschuldeten Vertrag. Dies mit ein Minimum von 50,00€.

15.2 Wenn der Benutzer höhere kosten gemacht hat, die notwendig waren, kommen diese kosten für Vergeltung.

15.3 Die kosten die eventuell beim Gericht gemacht worden sind, kommen auch für die Rechnung des Käufers.

Artikel 16  Annullierung

16.1 Benutzer darf der die Verpflichtungen annullieren oder verspäten wenn:

- Der Käufer die Verpflichtungen vernachlässigt oder nicht nach kommt

- Der Benutzer herausgefunden hat, das der Käufer seine Verpflichtungen sehr wahrscheinlich nicht nachkommen wird oder Vernachlässigen wird, nachdem der Vertrag abgeschlossen ist.

- Der Käufer anzeigen und beweisen muss, das er seine Verpflichtungen nachkommen wird, er dies aber nicht beweisen kann oder beweisen will. Sobald es sichergestellt ist, wird der Benutzer seine Annullierung oder Verspätungen abheben.

16.2 Der Käufer ist berechtigt, den Vertrag bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Lieferdatum zu annullieren, ist jedoch in diesem Fall verpflichtet, MM-Opelparts die ihr entstandenen Kosten, erhöht um 15 % des vereinbarten Nettopreises, zu vergüten.

16.3 Wenn der Vertrag annulliert wird sind die Förderungen von der Benutzer sofort eintreibbar. Wenn der Vertrag verspätet wird, behaltet der Benutzer sich an die Wette und der Übereinstimmung.

Artikel 17 Rückgabe zur Verfügung gestellte dingen.

17.1 Wenn der Benutzer bei der Ausführung der Käufer dingen zur Verfügung gestellt hat, muss der Käufer dies innerhalb von 14 Tage wieder zurück geben. Wenn der Käufer dies nicht macht, sind die extra kosten für ihm.

17.2 Wenn der Käufer, um was für Grund auch immer  und nach einen Mahnung, immer noch seine Verpflichtungen nicht nachkommt, hat der Benutzer das Recht um schaden die deswegen entstanden sind, (auch die Ersatzkosten kosten) bei den Käufer zu errechnen.

Artikel 18 Haftung

18.1 Wenn die durch den Benutzer gebrachte  Dingen unvollständig sind, ist die Haftung von der Benutzer gegen der Käufer begrenzt bis das was unter das Artikel über die Garantie steht.

18.2 Wenn der Benutzer verantwortlich ist für direkte schaden, dann ist die Haftung begrenzt bis zu ein Maximum von 2.500.000 (Zwei Million fünfhundert tausend Euro), zumindest das Teil von der Übereinstimmung auf dem der Haftung die Funktion hat.

18.3 Unter direkte schaden versteht man:

- Die angemessen Kosten, die Ursache und der Ausmaß die entstehen um den Schaden zu bestimmen, wenn der Betrieb den Beschädigungen betrifft.

- Die eventuelle Kosten die gemacht worden sind um den fehl Leistung des Benutzers an der Übereinstimmung beantworten zu lassen, außer wenn dies nicht bewiesen ist.

- Kosten die gemacht worden sind um Schaden zu vermeiden , insofern der Käufer beweisen kann das die kosten gemacht worden sind um weitere direkte schaden zu vermeiden.

18.4 Der Benutzer ist nicht haftbar für indirekte schaden, mit einbegriffen: mittelbarer Schaden, Gewinnausfall, entgangene Einsparungen und schaden die entstanden sind durch Betriebsunterbrechungen.

18.5 Der in diese aufgezeichnete Haftbeschränkungen für direkte schaden gelten nicht wenn der Schaden entstanden ist aufgrund von Absicht oder wenn sie entstanden sind aufgrund von untergeordneten vom Benutzer. 

Artikel 19 Konsignation

19.1 Falls der Benutzer bei einem Abnehmer Waren konsigniert hat, sind die vorliegenden allgemeinen Bedingungen hierfür entsprechend anzuwenden. Falls der Abnehmer die konsignierten Waren verkauft, hat der Abnehmer, nötigenfalls unter Aushändigung einer Ausfertigung dieser allgemeinen Bedingungen, dafür zu sorgen, dass in diesem Fall die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten. Falls der Benutzer dies aus irgendeinem Grund für wünschenswert erachtet, muss der Benutzer die konsignierten Waren auf erste Aufforderung von der Benutzer zurückgegeben werden, und zwar auf Rechnung und Risiko des Abnehmers.

Artikel 20 Höhere Gewalt

20.1 Falls der Benutzer mit der Erfüllung einer Verpflichtung dem Käufer gegenüber säumig bleibt, kann diese Nichterfüllung nicht angelastet werden, falls die Nichterfüllung die Folge eines ungewöhnlichen oder nicht vorhersehbaren Umstands ist. Als solcher Umstand gelten in jedem Fall: Krieg oder ein entsprechender Zustand, Aufstand, Sabotage, Brand, Blitzeinschlag, Ausströmen von gefährlichen Stoffen oder Gasen, Unterbrechung der Energieversorgung, erhebliche Betriebsstörung, Erkrankung des Personals in ungewöhnlichem Umfang, Streik, Betriebsbesetzung, Blockade, Boykott, Rohstoffmangel, die Herausnahme bestellter Geräte oder Komponenten aus der Produktion, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, darunter Ausfuhr-, Durchfuhr-, Herstellungs- oder Lieferverbote, Nichterbringung oder nicht rechtzeitige Erbringung von Leistungen durch einen vom Benutzer in die Durchführung einbezogenen Dritten, darunter Zulieferer.

20.2 Sofern der Benutzer den Vertrag vorübergehend aufgrund eines Umstands nicht erfüllen kann, der nicht ihr anzulasten ist, werden die gegenseitigen Verpflichtungen für den nicht durchzuführenden Teil des Vertrags ausgesetzt. Als vorübergehende Nichterfüllung gilt eine Nichterfüllung für die Dauer von höchstens 30 mehr oder weniger aufeinander folgenden Kalendertagen. Im Anschluss kann jede der Parteien den Vertrag unter Einhaltung der Bestimmungen in Artikel 20.3  auflösen.

20.3 Falls der Vertrag vom Benutzer teilweise aufgrund eines Umstands nicht durchgeführt werden kann, der nicht der Benutzer anzulasten ist, kann der Vertrag nur in Bezug auf diesen Teil aufgelöst werden.

Artikel 21 Gewährleistung

21.1 Der Käufer gewährleistet der Benutzer für Ansprüche von dritten in Bezug auf Rechte an intellektuelle Eigentümer auf Materialien des Annehmers, die benutz werden bei der Ausführung von der Übereinstimmung.

21.2 Informationen, Software oder elektronische Computerbestände, die der Käufer an der Benutzer gibt müssen ohne Virusse sein.

Artikel 22 Intellektuelle Eigentum und Urheberrecht

22.1

22.2 Es ist der Käufer verboten um Änderungen hinzuzufügen, außer wenn etwas anderes schriftlich angegeben ist.

22.3 Alle durch Benutzer zu verfügbar gestellte Sachen bleiben Eigentum des Benutzers, außer wenn es anders abgemacht wurde.

22.4 Alle durch Benutzer zu verfügbar gestellte Sachen ( Zeichnungen, Bilder, Filme, Software, elektronische bestände usw.) sind nur dafür um durch den Käufer benutzt zu werden und dürfen nicht ohne Einverständnis vom Benutzer benutzt werden durch anderen.

22.5 Benutzer behaltet das Recht um eventuelle die durch Arbeit gelerntes Wissen für andere Zwecke zu benutzen, wenn keine Vertrauenswürdige Informationen an andere Parteien gegeben werden.  

Artikel 23 Schweigepflicht

23.1 Beide Parteien haben Schweigepflicht für alle Vertrauenswürdige Informationen die sie bekommen haben von der andere Partei um ihre Arbeit zu vollständigen.

23.2 Wenn, aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Verfügung, der Benutzer keine Wahl hat die Informationen weiter zu geben an ein Richter oder Jurist, dann darf der Benutzer keinen Entschädigung verlangen.

Artikel 24 Nicht Übernahme Personal

24.1   Der Käufer wird während der Laufzeit der Vereinbarung und ein Jahr nach Abschluss davon, die in irgendeiner Art und Weise stattgefunden hat, außer nach entsprechender Konsultation zu dem Thema mit den Nutzern, Mitarbeiter von Benutzern oder Unternehmen, in denen Benutzer diese Vereinbarung Beschwerde zu implementieren getan hat und die (wurden) bei der Durchführung der Vereinbarung eingesetzt oder auf andere Weise direkt oder indirekt beteiligt ist, für sie zu arbeiten.

Artikel 25 Auseinandersetzung

25.1 Der Richter ist ausschließend zuständig wenn es Streitereien gibt, es sei denn, dass sie so schlimm sind, das der Kantonsrichter geholt werden muss.

25.2 Parteien werden erst ein Appell aufs Gericht setzen, wenn sie alles getan haben um die Auseinandersetzung zu regeln.

Artikel 26  geltendes Recht

26.1 Auf jede Allgemeine Verkaufsbedingungen geltet das Niederländische Recht. Der Wiener Kaufvertrag ist ausgeschlossen.

Artikel 27 Änderungen, Erklärung und Fundstätte von die Allgemeine Verkaufsbedingungen

27.1 Diese Verkaufsbedingungen sind hergestellt bei der Handelskammer in Lelystad unter Nummer: 39048411.

27.2 Wenn eine Erklärung benötigt wird, muss man immer von der Niederländische Text ausgehen.

 27.3 Anwendbar ist die letzte registrierte ca. die Fassung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung anwendbar.